UKW-Sprechfunkzeugnis
Im Rahmen der Artikelserie „Führerscheine auf See“ stelle ich euch heute das Ultrakurzwellen-Sprechfunkzeugnis vor.
Das Ultrakurzwellen-Sprechfunkzeugnis ist der Standardschein auf Binnengewässern. Vor Häfen oder Verkehrsknotenpunkten kann die frühzeitige Kontaktaufnahme mit anderen Schiffen, den eigenen Kurs rechtzeitig ankündigen. So ist eine Absprache mit anderen Schiffen möglich, die gleichzeitig den Verkehrsknotenpunkt erreichen werden. Auch können Wende-, Überhol-, Ausweich- und Abbiegemanöver angekündigt und abgesprochen werden.
Weiterhin werden häufig über Funk Gespräche mit Schleusen oder Revierzentralen geführt. Den Kanal findet man auf blauen Hinweistafeln am Ufer. Außerdem werden hier auch relevante Informationen zu Staus und Wartezeiten weitergegeben.
Nicht zuletzt dient das Funken natürlich auch im Notfall. So können nicht nur andere Schiffe in der Nähe sondern auch die nächste Revierzentrale informiert und um Hilfe gebeten werden.
GÜLTIGKEIT
DAS UKW-Sprechfunkzeugnis ist die amtilche Erlaubnis zum Bedienen eines Funkgerätes an Bord von Yacht oder Schiff auf den Binnengewässern. Es ist international und unbefristet gültig.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
- Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
PRÜFUNG
Die Prüfung setzt sich aus einem theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung zusammen. Eine Wiederholungsprüfung ist nach frühestens 2 Wochen möglich. Die Anmeldung erfolgt beim regionalen zuständigen regional zuständiger Prüfungsausschuss. Klickt einfach auf den Link, um euren Prüfungsausschuss zu finden. Es müssen bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
- Kopie von Reisepass oder Personalausweis, Original am Prüfungstag vorzuzeigen
- Für die Ausstellung: 1 Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neueren Datums)
- Prüfungsgebühr plus Nebenkosten
Theorie
Die theoretische Prüfung ist im Multiple-Choice-Modus aufgebaut. Insgesamt existieren 136 Fragen im Fragekatalog. In der Prüfung gilt es, ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen:
Kenntnisse und wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
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Rangfolge und Arten des Funkverkehrs: |
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Frequenzen und ihre Nutzung
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Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS) |
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Funkstellen |
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Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage |
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Prüfungsmodalitäten
Zeit | Fragekatalog | Anzahl Fragen | bestanden ab ≥ … Punkten | |
Vollprüfung | 60 | 136 | 22 | 17 |
Ergänzungsprüfung* | 30 | 79 | 10 | 8 |
* wenn bereits SRC oder LRC vorhanden
Praxis
Bei der praktischen Prüfung werden Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks mit Hilfe der Sprechfunkgeräte gelöst. Das NATO-Alphabet wird benötigt! Dabei werden geprüft:
Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk |
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Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle |
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Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk |
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GEBÜHREN
Die Prüfungsgebühr setzt sich zusammen aus Zulassungsgebühr, Prüfungsgebuhr und Erteilung des Zeugnis (Stand: 01/2018).
- Zulassung: 18,73€
- Prüfung Theorie und Praxis: 37,45€
- Wiederholung Theorie und Praxis: 37,45€
- Wiederholung Theorie oder Praxis: 18,73€
- Erteilung Sprechfunkzeugnis: 18,73€
- Gesamtkosten:74,91€
- zzgl. Nebenkosten (Reisekosten der Prüfungskommission und Bereitstellung von Prüfungsräumen)
Nun könnt ihr also auf Binnengewässern funken. Ihr seid jedoch im Küstengebiet unterwegs? Dann lest im nächsten Blog über das „Short Range Certificate“!
Bis dahin! Mast- und Schotbruch!