Long Range Certificate
Nachdem ich in den letzten Blogs im Rahmen der Artikelserie „Führerscheine an Bord“ die Funkzeugnisse für die Binnenschifffahrt und bis 35 Seemeilen Reichweite vorgestellt habe, geht es nun um das Funkzeugnis für längere Reichweiten: das Long-Range-Certificate.
GÜLTIGKEIT
Das LRC erlaubt es, Funkverkehr auf Grenz- und Kurzwelle auszuüben und am Inmarsat-Satellitenseefunk teilzunehmen. Wenn man den SSS oder SHS Schein erwirbt, ist auch ein LRC sinnvoll, denn die Kommunikation mit anderen Blauwasserseglern für Tips und Hilfe ist sehr viel einfacher. Zudem können Wetterdaten und Warnungen besser und aus weiterer Distanz empfangen werden.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
PRÜFUNG
Wie fast immer besteht auch diese Prüfung aus einem theoretischen schriftlichen Abschnitt, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einem praktischen Abschnitt. Eine Wiederholungsprüfung ist frühestens nach 7 Tagen möglich. Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden werden, sonst verfallen bereits bestande Prüfungsabschnitte. Das SRC ist im LRC enthalten, sodass das LRC als Erweiterung zu verstehen ist. Für die Zulassung zur Prüfung müssen beim regional zuständigen Prüfungsausschuss bis 14 Tage vor Prüfungstermin folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
- Reisepass oder Personalausweis (Kopie beifügen, Original am Prüfungstag vorzuzeigen)
- Für die Ausstellung: 1 Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, neueren Datums)
- Prüfungsgebühr plus Nebenkosten
Theorie
Die theoretische Prüfung ist im Multiple-Choice-Modus aufgebaut. Sie besteht aus 2 Fragebögen. Der erste Fragebogen mit 24 Fragen stammt aus den 180 Fragen umfassenden Fragekatalog des SRC und ist nur abzulegen, wenn man noch kein Inhaber des SRC ist. Ergänzend wird ein Fragebogen mit 14 gestellten Fragen zum erweitertem Wissen des LRC aus dem Fragekatalog mit insgesamt 76 möglichen Fragen generiert. In der Prüfung gilt es, ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachzuweisen:
Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst | |
Verkehrsarten im Bereich des mobilen Seefunkdienstes |
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Funkstellen im Bereich des mobilen Seefunkdienstes
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Urkunden und Befähigungsnachweise | |
Grundkenntnisse über Frequenzen und Frequenzbänder
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Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen |
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Kenntnisse der Betriebsarten |
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Grundkenntnisse der verschiedenen Modulations– und Sendearten |
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Frequenzen des mobilen Seefunkdienstes |
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Schutz der Notfrequenzen |
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Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr | |
Antennen |
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Grundkenntnisse der Telekommunikation über Satelliten |
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Funkstellen im mobilen Seefunkdienst über Satelliten |
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Weltweite Geografie, insbesondere die Hauptschifffahrtslinien mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen | |
Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) | |
GMDSS |
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NAVTEX-System |
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Such- und Rettungsarbeiten (SAR)
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Funktechnische Rettungsmittel
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Seenotfunkbaken (EPIRBs) |
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Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäßen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen | |
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche | |
Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach schriftlicher Übersetzung eines Textesin deutscher Sprache unter Anwendung des internationalen phonetischen Alphabets und der allgemein gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt
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In fett und unterstrichen sind alle Eränzungen zum SRC im Rahmen des LRC.
Prüfungsmodalitäten
Zeit | Fragekatalog | Anzahl Fragen | bestanden ab ≥ … Punkten | |
Fragenkatalog I (wie bei SRC: entfällt für Besitzer des SRC) | ||||
Multiple-Choice-Prüfung | 30 | 180 | 24 | 19 |
Fragenkatalog II (Zusatzfragebogen für den LRC) | ||||
Multiple-Choice-Prüfung | 20 | 76 | 14 | 11 |
Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache | 15 | |||
Übersetzung in die oder aus der deutschen Sprache | 15 |
Praxis
Die praktische Prüfung dauert pro Prüfling 30 Minuten und wird durch zwei Prüfer abgenommen. Es werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen geprüft.
Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk | ||
Entweder | oder | |
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Mind. Im zweiten Versuch jeweils ausreichendes Ergebnis |
Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten | ||
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Mind. Im zweiten Versuch jeweils ausreichendes Ergebnis | |
Sonstige Aufgaben: Inmarsat B | Sonstige Aufgaben: Inmarsat C | |
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Von den 10 möglichen Aufgaben werden maximal 2 gestellt, von denen eine mit ausreichend bewertet werden muss |
GEBÜHREN
Die Prüfungsgebühr setzt sich zusammen aus Zulassungsgebühr, Prüfungsgebühr und Erteilung des Zeugnis (Stand: 01/2018).
- Zulassung: 18,84€
- Prüfung Theorie und Praxis: 49,22€
- Erteilung Funkbetriebszeugnis: 18,84€
- Wiederholung Theorie und Praxis: 49,22€
- Wiederholung Theorie oder Praxis: 24,61€
- GESAMTKOSTEN: 86,90€
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- zzgl. Nebenkosten (Reisekosten der Prüfungskommission und Bereitstellung von Prüfungsräumen)
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Mit dem Long-Range-Certificate könnt ihr also auch auf offenem Meer erfolgreich funken und eure eigene Sicherheit maximieren. Denn Sicherheit an Bord ist das A & O!
Sicherheit ist übrigens auch bei jedem Törn bei uns garantiert!
Bis dahin Mast- und Schotbruch!