Summer of Sail

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 DEFINITIONEN

  1. Die Person, die sich zum Segeltörn anmeldet und dann an diesem teilnimmt, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Teilnehmer genannt.
  2. Summer of Sail ist ein Angebot der Sail a Diamond Limited, 114 The Strand, Gzira GZR 1027, Malta, Umsatzsteuer Identifikationsnummer MT25873402. Die Firma Sail a Diamond Limited wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Veranstalter genannt.
  3. Die Person, welche die Leitung der Yacht inne hat, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Skipper genannt.
  4. Die Person, welche vertretungsweise die Leitung der Yacht übernimmt, wird im weiteren Teil der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Co-Skipper genannt.

§2 ANMELDUNG ZUM SEGELTÖRN

  1. Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot des Segeltörns sowie die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind auf der Internetseite https://summer-of-sail.com/ zugänglich.
  2. Vor der Anmeldung zum Segeltörn ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Segeltörnangebotes, mit den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass-, Visabestimmungen und mit den Gesundheitsvoraussetzungen den Segeltörn betreffend, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten sowie der Möglichkeit einer damit verbundenen Versicherung, vertraut zu machen. Der Veranstalter wird im Rahmen der Möglichkeiten die obigen Informationen auf seiner Internetseite platzieren.
  3. In dem Angebot des Segeltörns auf seiner Internetseite kann der Veranstalter eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage verlangen oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von dem Segeltörn, aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gewertet werden. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der in §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen.
  4. Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars von der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegeben Daten müssen richtig sein. Angabe von wahrheitswidrigen Daten kann als Rücktritt von dem Segeltörn, aus Gründen, die der Teilnehmer zu verantworten hat, gewertet werden. In diesem Fall muss der Rücktritt nicht in der in §2 Abs. 6 vorgesehenen Form erfolgen. Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Informationen auf der Internetseite (https://.summer-of-sail.com) einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gilt der Vertrag als geschlossen.
  5. Die Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers nimmt eine volljährige Person vor, die für diesen für die Dauer des gesamten Segeltörns verantwortlich ist.
  6. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit dem Segeltörn wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich.
  7. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erhält der Teilnehmer vom Veranstalter eine Bestätigung mittels elektronischer Post innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Absendung des Anmeldeformulars. Erst 3 Tage nach Erhalt der automatisierten Bestätigung der Anmeldung zum Segeltörn vom Veranstalter soll der Teilnehmer die Flüge buchen.
  8. Der Veranstalter hat das Recht ohne Angaben von Gründen binnen 3 Tagen nach Absenden des Anmeldeformulars vom Vertrag ohne jegliche Haftungs- oder Schadensersatzverpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung per elektronischer Post zu stornieren.
  9. Indem der Teilnehmer sich zum Segeltörn anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem Segeltörn erlaubt und dass er sich schwimmend mindestens 20 Minuten im tiefen Wasser halten kann. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft (zum Beispiel, aber nicht auschließlich, bei Meldepflichtigen Krankheiten, hochansteckenden Krankheiten, etc.), ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt abzuklären. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung der Form, gem. §2 Abs. 6. Wird von dem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen.
  10. Alle Personen- und Kontaktdaten, die vom Teilnehmer dem Veranstalter zum Zweck der Anmeldung oder Eintragung in den Newsletter zur Verfügung gestellt werden, werden dem Veranstalter einzig für die Organisation des Segeltörns dienen und werden nicht an Dritte weitergegeben.
  11. Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an.

§3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der Veranstalter erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Segeltörn automatisiert eine Rechnung über den vereinbarten Preis mittels elektronischer Post. Eine schriftliche Zustellung per Post erfolgt nicht.
  2. Im Fall der Anmeldung zum Segeltörn früher als 6 Wochen vor dem Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 14 Tagen um 50% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
  3. Bei Anmeldung zum Segeltörn später als 6 Wochen vor Beginn der Reise, hat der Teilnehmer ab dem Datum des Vertragsschlusses eine Frist von 14 Tagen um den gesamten Reisepreis zu überweisen.
  4. Bei einer Zahlung mittels Paypal ist direkt bei Vertragsschluss der komplette Reisepreis fällig, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen.
  5. Dem Teilnehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen. Dazu gehören ausschließlich:
    1. Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als Akzeptanz der veränderten Bedingungen der Teilnahme an dem Segeltörn betrachtet.
    2. Absage des Segeltörns.
    3. Stornierung durch den Veranstalter binnen 3 Tagen nach Buchung durch den Teilnehmer
  6. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters maßgeblich.

§4 RÜCKTRITT VON DER TEILNAHME AN DEM SEGELTÖRN SEITENS DES TEILNEHMERS

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an dem Segeltörn zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen:
    1. Tag des Eintreffens einer Erklärung per Post oder E-Mail über den Rücktritt von dem Segeltörn beim Veranstalter.
    2. Der Tag der Nichterfüllung der in ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN bestimmten Tätigkeiten. Insbesondere wenn Teile des §3 Zahlungsbedingungen nicht erfüllt wurden.
  2. Der Rücktritt von der Teilnahme an dem Segeltörn ist bis 3 Tage nach der Anmeldung kostenlos. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren/zurücktreten, um danach erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.
  3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an dem Segeltörn, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen (wie Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Die maximale Höhe der Abzüge wird von der Zeit zwischen dem Rücktrittstag und dem Tag des Beginns des Segeltörns abhängen und entsprechend betragen: Bei einer Stornierung/Rücktritt bis zu 90 Tage vor Reisebeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Preises berechnet.
    Bei einer kurzfristigeren Stornierung/Rücktritt gelten pro Person die nachfolgenden Gebührensätze:

    89. - 60. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises.

    59. - 45. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises.

    44. - 30. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises.

    29. - 01. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.

    Bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises.

  4. Wenn ein Teilnehmer zwar von dem Segeltörn zurücktritt, jedoch eine andere Person, die die Bedingungen der Teilnahme erfüllt benennt und ihr seine Rechte sowie Pflichten aus den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN überträgt, ist der Veranstalter berechtigt, von der Rückerstattungssumme an den Teilnehmer lediglich eine durch die Umstände begründete Bearbeitungsgebühr abzuziehen.
  5. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf den Segeltörn empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§5 UMBUCHUNG DES SEGELTÖRNS

  1. Wenn ein Teilnehmer nach der Anmeldung den Termin des Segeltörns ändern will, kann der Veranstalter hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro erheben.Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden vorzunehmen, jedoch im Fall von freien Plätzen auf dem Segeltörn ist dies möglich. Eine Umbuchung ist bis 6 Wochen vor Beginn des Segeltörns möglich.
  2. Im Fall der Umbuchung des Termins des Segeltörns nach 6 Wochen vor Beginn des ursprünglich gewählten Termins, kann der Veranstalter vom Teilnehmer eine Gebühr erheben, deren maximale Höhe den Sätzen beim Rücktritt von der Teilnahme entsprechen wird.

§6 ABSAGE DES SEGELTÖRNS

  1. Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation des Segeltörns, behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage des Segeltörns bis zu 3 Monaten vor deren Beginn, vor.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Absage des Segeltörns vor, wenn er im Angebot der Veranstaltung eine deutliche Information über eine minimale Teilnehmerzahl angegeben hat, die für die Durchführung des Segeltörns erforderlich ist und einen Termin, bis wann diese Zahl erreicht werden soll. An diesem Termin wird auch der Teilnehmer vom Veranstalter über eine eventuelle Absage des Segeltörns per elektronischer Post informiert.
  3. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht zur Absage des Segeltörns aus von ihm unabhängigen Gründen vor (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt u.ä.).
  4. Über die Tatsache der Absage des Segeltörns wird der Teilnehmer mittels elektronischer Post gegen Rückbestätigung und im Fall der fehlenden Rückbestätigung, telefonisch informiert. Im Fall, dass man zum Teilnehmer in keiner der oben angegebenen Weise während 3 Tagen Kontakt aufnehmen kann, wird der Veranstalter gezwungen, den Teilnehmer als über die Absage informiert zu betrachten.
  5. Nach der Absage erhält der Teilnehmer die auf das Konto des Veranstalters eingezahlte Summe für die Teilnahme ohne jegliche Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach der Absage des Segeltörns zurück. Aufgrund der Absage des Segeltörns steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.

§7 RECHTE UND PFLICHTEN DES TEILNEHMERS

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Trasse des Segeltörns vorgesehener Staaten, mitzuführen.
  2. Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet, sich nach allen Hinweisen des Skippers beziehungswiese Co-Skippers, welche die Sicherheit der Seefahrt, die Grundsätze einer guten Seepraxis und Einhaltung der auf der Einheit geltenden Regeln und besonders des Verbots Alkohol oder andere Betäubungsmittel in welcher Gestalt auch immer zu konsumieren, zu richten. Darüber hinaus wird der Teilnehmer tatkräftig und aktiv bei allen Pflichten im Zusammenhang mit dem Segeln (Wache, Beobachtung, Vorbereitung der Speisen, Ordnungserhaltung auf der Yacht, Beseitigung kleiner Havarien, entstanden während der Fahrt usw.) herangezogen.
  3. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen anderer Teilnehmer oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Skipper ohne jegliche Konsequenzen, einschließlich finanzieller, dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall alleine der Teilnehmer. Hierbei wird der Vorfall protokolliert und von allen Teilnehmern und dem Skipper unterschrieben.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.
  5. Das Anbordbringen oder der Konsum illegaler Drogen führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom Segeltörn. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall alleine der Teilnehmer. Hierbei wird der Vorfall protokolliert und von allen Teilnehmern und dem Skipper unterschrieben.
  6. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden die Yacht zusammen, als Gruppe mit den anderen Teilnehmern zu chartern.

§8 LEISTUNGSUMFANG

  1. Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen vom Veranstalter auf der Internetseite https://summer-of-sail.com zu den dort angegebenen Preisen. Der Veranstalter beziehungsweise. der vom Veranstalter eingesetzte, verantwortliche Skipper sind berechtigt, Änderungen, insbesondere bezüglich des Abfahrts- und Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans des Segelevents durchzuführen, wenn diese notwendig geworden und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen sind und nicht vom Veranstalter beziehungsweise vom Skipper wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die geänderte Leistung ersetzt sodann die ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistung.
  2. Der Segelurlaub umfasst die Unterbringung in einer Doppelkoje (oder Einzelkabine bei Buchung einer Einzelkabine) und die Benutzung aller Einrichtungen an Bord, sofern diese nicht als privat markiert sind oder die Nutzung durch Skipper oder Co-Skipper, z.B. aber nicht ausschließlich aus Sicherheitsgründen, untersagt wurde, die Stellung von Bettwäsche und Handtüchern, die Endreinigung der Segelyacht sowie die Führung der Segelyacht durch einen Skipper. Die Funktionstüchtigkeit aller Einrichtungen an Bord zu jeder Zeit kann bei einer Segelyacht aufgrund der äußeren Bedingungen nicht garantiert werden. Kosten des Segelevents, wie insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff sind nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie werden wie üblich über eine zu Beginn des Segeltörns einzurichtende Bordkasse vor Ort abgerechnet. Abweichungen hiervon werden auf der Website in den Informationen zu dem jeweiligen Segeltörn vermerkt.
  3. Der Skipper wird von allen Teilnehmern (Bordgemeinschaft) mitverpflegt. Bei einer Teilnehmerzahl von 1-3 Personen zahlt der Co-Skipper als Crew-Mitglied anteilig in die Bordkasse mit ein. Ab 4 Teilnehmern wird auch der Co-Skipper von der Bordkasse befreit.
  4. Bei Ausbildungsfahrten fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an.
  5. An- und Abreise sowie Transfer sind nichtBestandteil des gebuchten Segeltörns und nicht in den auf der Webseite aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind von dem Teilnehmer selbst zu organisieren und die Kosten hierfür eigenständig zu tragen.
  6. Ein Austausch der Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard bedeutet keine wesentliche Veränderung der Vertragsbedingungen.

§9 BEGINN UND ENDE DES SEGELTÖRNS

  1. Chek-in und damit Beginn des Segeltörns ist jeweils samstags am frühen Abend ab 17:00 Uhr. Dieser startet mit dem gemeinsamen Einkaufen des Proviants für die Segelwoche. Ende des Segelevents ist Samstagmorgen um 9:00 Uhr. Die Yacht steht samstags von 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr nicht zur Verfügung. Diese Zeit wird für Service und Reinigung benötigt, dies gilt auch bei mehrwöchigen Segeltörns.
  2. Das vorzeitige Abstellen und Lagern von Gepäckstücken ist in Absprache mit Skipper und Co-Skipper gegebenenfalls früher möglich. Der Teilnehmer hat hierauf jedoch keinerlei Anspruch.
  3. Sollte ein Check-out bis 9:00Uhr nicht vollzogen sein, behält sich der Veranstalter vor, vor Ort in Bar eine Gebühr für die Überziehung zu verlangen.

§10 VERLAUF DES SEGELTÖRNS

  1. Der Veranstalter stellt eine Yacht mit einem deutschsprachigen Skipper zur Verfügung. Dabei behält er sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, einen englischsprachigen Skipper einzusetzen.
  2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.
  3. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der Yacht richtig funktionieren werden. Eine Hochseeyacht besteht aus sehr vielen verschiedenen Teilen, die bei extremen Bedingungen arbeiten, verursacht durch das Schaukeln und die Feuchtigkeit kann es hier teilweise zu kleineren Ausfällen kommen. Deshalb sind Auftreten und Beseitigung von kleineren Havarien ein integraler Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte Havarien werden vom Mechaniker, der den Reeder vertritt, beseitigt. Im Fall, wenn der Mechaniker nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen, umfasst die aktive Teilnahme des Teilnehmers auch Hilfe bei der Beseitigung der Panne, wenn dies seine Möglichkeiten nicht überschreitet.
  4. Die Notwendigkeit der Durchführung von Reparaturen während des Segeltörns kann zur außerplanmäßigen Aufenthalten in den Häfen führen. Der Teilnehmer drückt sein Einverständnis mit solchen Aufenthalten am Anfang oder während des Segeltörns aus, wenn sie nicht 36 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 1 Woche, 48 Stunden bei Reisen bis zu einer Dauer von 2 Wochen und 72 Stunden bei Reisen von einer Dauer länger als 2 Wochen überschreiten. Hiervon ausgenommen sind außerplanmäßige Aufenthalte in Häfen aufgrund von aktuellen oder vorhergesagten Wetterbedingungen.
  5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten entstanden während des Segeltörns aus Gründen, die von ihm unabhängig sind (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung der Route sowie der Anzahl und Reihenfolge der besuchten Häfen durch den Skipper vor. Zum Beispiel aufgrund der entstandenen hydrometeorologischen Bedingungen sowie aus Rücksicht auf die Sicherheit der Besatzung und der Yacht. Der Beginn oder die Beendigung des Segeltörns aus den oben genannten Gründen in einem anderen Hafen als angegeben wird als vollkommen übereinstimmend mit den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN angesehen.
  6. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder den ganzen Segeltörn u.Ä..
  7. Alle Vorbehalte verbunden mit dem Segeltörn sollen unverzüglich dem Skipper zum Ziel ihrer Aufklärung gemeldet werden.
  8. Sollte aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, nicht möglich sein, den Segeltörn auf der im Angebot angegebenen Yacht zu beginnen oder fortzuführen, hat der Veranstalter das Recht, die Yacht gegen eine andere mit ähnlichem Standard auszutauschen. In diesem Fall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.
  9. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während des Segeltörns zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers.
  10. Die vertragliche Haftung vom Veranstalter und Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Segelevents beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.
  11. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
  12. Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, schlechte Wetterbedingungen, die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden.
  13. Bei schlechten Wetterbedingungen, insbesondere starken Gewittern und aktuellen oder vorhergesagten Windverhältnissen von mehr als 6 Beaufort (auch in Böen) wird in der Regel nicht ausgelaufen, die Yacht verbleibt dann an einem sicheren Ort beziehungsweise Hafen. Sofern die Yacht bereits ausgelaufen ist und schlechte Wetterbedingungen, starkes Gewitter, Windverhältnisse (auch temporär) von mehr als 6 Beaufort aufkommen, wird in der Regel unmittelbar ein sicherer Hafen angelaufen. Bei Kindern an Bord ist bereits bei Wind von mehr als 5 Beaufort von schlechten Wetterbedingungen auszugehen. Hieraus ergibt sich kein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter seitens des Teilnehmers.
  14. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer. Im Fall eines so verursachten Schadens kann der Reeder der Einheit oder sein Vertreter in der Person des Skippers Schadensersatz vom Teilnehmer verlangen.
  15. Im Fall der Schäden, die auf der Yacht entstanden sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Teilnehmer verursacht wurden, werden die Schäden von der Versicherung der Yacht oder der Kautionsversicherung getragen. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Schäden in einer Höhe von bis zu 250,00€ bei Einrumpfbooten und bis zu 500,00€ bei Katamaranen werden gemeinschaftlich über die Bordkasse ausgeglichen. Hiervon ist der Skipper ausgenommen.
  16. Die Versicherung der Yacht umfasst nicht die Schäden, die ein Teilnehmer während des Segeltörns davontragen kann, mit Ausnahme von Schäden, die im §8 Abs.10 genannt wurden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung etc..
  17. Falls die Yacht sich verspätet, erstattet der Veranstalter keinen Wert für einen verpassten Rückflug. Deshalb ist ausreichend Zeitreserve bei der Buchung des Rückflugs einzuplanen (Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen).

§11 GRUPPENBUCHUNGEN

  1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe ein komplettes Schiff für sich bucht und weitere externe Buchungen auf dieses Schiff damit ausschließt. In diesem Fall übernimmt der „Gruppenchef“ den organisatorischen Ablauf und den Buchungsvorgang.
  2. Der Gruppenchef haftet allein für die vertraglichen Pflichten der Personen, die er bei der Anmeldung angibt, gegenüber dem Veranstalter.

§12 REKLAMATIONEN

  1. Der Veranstalter nimmt Reklamationen während der Dauer von 14 Tagen ab dem Datum der Beendigung des Segeltörns entgegen. Dem Teilnehmer wird die Anfertigung einer schriftlichen Reklamation während des Segeltörns empfohlen und ihre Bestätigung durch die Unterschrift des Skippers für die Erhöhung der Glaubwürdigkeit.
  2. Der Veranstalter hat die Pflicht, die Reklamation binnen 30 Tagen vom Datum ihres Erhaltens zu prüfen.

§13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  2. Auf Angelegenheiten, die nicht in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN geregelt sind, finden entsprechende Vorschriften des Zivilrechts sowie Rechtsakte zum Schutz der Konsumenten Anwendung.
  3. Alle Streitigkeiten, die mit der Organisation und Durchführung des Segeltörns verbunden sind, werden erst gütlich entschieden, bei fehlender Einigung, durch das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht. Gerichtsstand ist Malta.

Stand: 01. Januar 2020